Über das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige, Wirtschaftliche und Notwendige hinaus, gibt es zusätzliche, sinnvolle Möglichkeiten, die die Schwangerenvorsorge oder die Krebsfrüherkennung oder die Prävention sinnvoll ergänzen und erweitern können.
Diese Leistungen gehören entweder nicht zum Inhalt des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Rahmen der jeweiligen Vorsorgeprogramme oder können nur in kurativen Fällemn, also bei Beschwerden oder begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung angewendet werden.
Die Kosten für medizinisch sinnvolle Zusatzuntersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, müssen von den Patienten selbst getragen werden (IGeL). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Unser Leistungsspektrum:
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!